Sind wir frei?

Seit geraumer Zeit sind Bestrebungen im Gange, die dazu führen sollen, dass sich europäische Nationalstaaten wie Österreich und Deutschland auflösen. Wann immer der Begriff “open borders” verwendet wird, egal von wem und von welcher Partei, kann (oder muss) man davon ausgehen, dass genau diese Agenda – nämlich die vollständige Abschaffung sämtlicher Nationalstaaten – das eigentliche Ziel ist. Staatsgrenzen sind nämlich eines der drei Elemente, die einen Staat ausmachen, neben Staatsvolk und Staatsgebiet.

Dass die Destabilisierung aller Staaten Europas für uns Europäer dramatische Auswirkungen haben muss, scheint klar, wenn man bedenkt, wie verheerend der berüchtigte Regime-Changer George Soros mit seinen Thinktanks, NGOs und den angezettelten Revolutionen in den nordafrikanischen Staaten gewütet hat.

Dass Frau Vassilakou die umstrittene Central European University von Herrn Soros nun unbedingt nach Wien holen will und auch Herr Kern seine Kontakte mit dem erklärten Globalisten Soros pflegt, sollte zu denken geben.

Zur Souveränität des deutschen Staates

Im deutschen Fernsehen treten von Zeit zu Zeit Merkwürdigkeiten zu Tage, die hellhörig machen müssten, beispielweise wenn Jürgen Trittin von der Bundesrepublik Deutschland von “der Firma” spricht,

wenn der mittlerweile weitgehend demontierte Sigmar Gabriel vor Parteifreunden Frau Merkel die Geschäftsführerin einer Nicht-Regierungs-Organisation (NGO) nennt:

oder wenn Wolfgang Schäuble 2011 über Deutschlands nicht vorhandene Souveränität spricht:

Die Verflechtungen praktisch der gesamten deutschen Medienlandschaft mit TRANSATLANTISCHEN Organisationen dokumentiert eindrucksvoll die Satiresendung “Die Anstalt”.

Und dass es sich beim deutschen Grundgesetz wohl doch nur um eine “provisorische Verfassung” handelt, verrät hier ausnahmsweise “Der Spiegel” auf Seite 16 oben.

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/41761303

Da muss man aber schon tief in alten Archiven kramen ?

Der Begriff “Souveränität”

Wikipedia definiert den Begriff Souveränität als die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab.

Wikipedia weiter: “Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) und als dessen Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen) verstanden.”